Gehwegüberfahrten Herstellung
Erlaubnis für den Bau einer Gehwegfahrt erhalten
Der Bau von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Beschreibung
Der Bau einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Zuständigkeit
Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Fachdienst 33 Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Montag - Freitag : 08.30 - 12.00 Uhr * Montag 14.00 - 16.30 Uhr und * Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: tiefbau@stadt-brunsbuettel.de
Kontaktperson
Herr Hans-Henning Söhl
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +494852 391 228
Internet
Formulare
Herstellung Verlegung Grundstücksauffahrt
erforderliche Unterlagen
- Lageplanskizze
- Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Gehwegüberfahrt