Gehwegüberfahrten Herstellung

    Erlaubnis für den Bau einer Gehwegfahrt erhalten

    Der Bau von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

    Beschreibung

    Der Bau einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

    Zuständigkeit

    Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 33 Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Albert-Schweitzer-Straße 9

    25541 Brunsbüttel

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montag - Freitag : 08.30 - 12.00 Uhr * Montag 14.00 - 16.30 Uhr und * Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Herstellung Verlegung Grundstücksauffahrt

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Lageplanskizze
    • Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Gehwegüberfahrt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English