Gehwegüberfahrten Herstellung

    Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

    Der Bau von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

    Beschreibung

    Der Bau einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

    Zuständigkeit

    Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Roonstraße 42

    24534 Neumünster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2914

    Fax: +49 4321 942-2673

    E-Mail: AufgrabungenTB@neumuenster.de

    E-Mail: tiefbau@neumuenster.de

    Kontaktperson

    • Arbeitsgruppenleitung Straßenbau

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2655

    • Zufahrt zum Grundstück

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2690

    Internet

    Stichwörter

    Ampeln, Aufgrabungen, Bauplanung, Baustellen, Baustellenmanagement, Bauvorbereitung, Brücken und Gewässer, Brückenbau, Brückenneubau, Brückenschäden, Brückenunterhaltung, Dynamisches Parkleitsystem, Gehwegsüberfahrten, Grundstücksanschlusskanäle, Grundstücksentwässerung, Kanalauskunft, Kanalbaumaßnahmen, Kanaldatenbank, Kanalinspektion, Kanalunterhaltung, Niederschlagswassergebühren, Parkscheinautomaten, Planung Straßenbaumaßnahmen, Schäden an Brücken, Schwerlasttransporte, straßenbeleuchtung, Straßenunterhaltung, Verkehrssicherungspflichten

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Lageplanskizze
    • Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Gehwegüberfahrt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de