Gehwegüberfahrten Herstellung

    Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

    Wenn Sie eine Gehwegüberfahrt (abgesenkter Bordstein) bauen lassen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.

    Der Bau einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

    Hierfür benötigen Sie vorab eine Erlaubnis des örtlich zuständigen Tiefbauamtes. Das Tiefbauamt kann Ihnen konkrete Vorschriften nennen, wie die Gehwegüberfahrt gebaut werden muss.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Regionales Tiefbauamt
    • Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

    Hinweise für Kiel: Unterlagen, Synonme für HS

    Wenden Sie sich an den Mitarbeiter Bezirk Ost (siehe Kontaktdaten, rechts).

    Wenden Sie sich an den Mitarbeiter Bezirk Ost (siehe Kontaktdaten, rechts).

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Mercatorstraße 9

    24106 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0431 3830

    Fax: 0431 383-2754

    E-Mail: gst@lbv-sh.landsh.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.08.2019 (von: Schmeets, Angelika)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Papke, Andrea)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Betrieb und Unterhaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Knooper Weg 99-105

    24116 Kiel

    Besuchereingang: Lessingplatz 2

    Parkplatz: Gästeparkplätze im Innenhof, Zufahrt vom Lessingplatz
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein

    Dreiecksplatz, Kunsthochschule

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8.30 - 13 Uhr Donnerstag 14 - 16 Uhr Mittwoch geschlossen

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Antragsannahme: Zimmer 31, 33, 35 und 29

    Störungsdienst (kostenlos für Anrufer): 0800 0002093.

    Version

    Technisch erstellt am 30.07.2009 (von: Andreas Michaelsen)

    Technisch geändert am 13.03.2024 (von: Schymura, Patricia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag, sofern vorhanden
    • Gegebenenfalls erforderliche Anlagen (zum Beispiel Katasterplan, Lageplan)

    Hinweise für Kiel: Unterlagen, Synonme für HS

    • Angaben über die Tiefbaufirma werden erst nach dem Zustellen des Bewilligungsbescheides nötig
    • Fotos der gewünschten Zufahrt
    • Antrag auf Herstellung oder Änderung der Grundstückszufahrt (einen Vordruck finden Sie, wenn Sie den nachfolgenden Link folgen)
    • Angaben über die Tiefbaufirma werden erst nach dem Zustellen des Bewilligungsbescheides nötig
    • Fotos der gewünschten Zufahrt
    • Antrag auf Herstellung oder Änderung der Grundstückszufahrt (einen Vordruck finden Sie, wenn Sie den nachfolgenden Link folgen)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen den Bau der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
    • Der Antrag wird geprüft.
    • Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vor-Ort-Termin organisieren und durchführen.
    • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt bauen lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).

    Fristen

    Sie können die Arbeiten beginnen, sobald Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Bearbeitungsdauer

    Individuell je nach Aufwand.

    Kosten

    Sie tragen die Kosten für den Bau der Gehwegüberfahrt.

    Die Gebühr wird vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein erhoben, wenn dieser zuständig ist.: Verwaltungsgebühr 22.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kiel: Unterlagen, Synonme für HS

    Die ausführende Firma benötigt für die Arbeiten im öffentlichen Bereich einen Antrag auf Erteilung einer Aufgrabegenehmigung. Für die Beantragung einer Aufgrabegenehmigung nehmen Sie bitte Kontakt mit Herrn Mallon auf, unter 0431 901-4528 oder unter aufgrabung@kiel.de.

    Die ausführende Firma benötigt für die Arbeiten im öffentlichen Bereich einen Antrag auf Erteilung einer Aufgrabegenehmigung. Für die Beantragung einer Aufgrabegenehmigung nehmen Sie bitte Kontakt mit Herrn Mallon auf, unter 0431 901-4528 oder unter aufgrabung@kiel.de.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein am 01.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 17.10.2011 (von: Claudia Knothe)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bordstein, Abgesenkter Bürgersteig, Bordsteinabsenkung, Grundstückszufahrt, Bürgersteigabsenkung, Garagenzufahrt, Gehwegüberfahrt, Bürgersteig, Parkplatzzufahrt, Zufahrt, Herstellung, Stellplatzzufahrt, Abgesenkte Bordsteinkante, Autozufahrt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)