Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

    Bescheinigung in Steuersachen

    Früher: Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.

    Beschreibung

    Die „Bescheinigung in Steuersachen“ (früher: „steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung“) kann in allen Fällen erteilt werden, in denen andere Behörden oder Auftraggeber im Rahmen ihrer Entscheidung in Genehmigungs- bzw. Vergabeverfahren auf die steuerliche Zuverlässigkeit des Steuerpflichtigen abstellen.

    Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, wie vorhandene Steuerrückstände, Zahlungsweise und Abgabeverhalten des Steuerpflichtigen. Die Bescheinigung bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung des Verhaltens des Antragstellers in der Vergangenheit. Eine Prognose über das zukünftige Verhalten des Antragstellers erfolgt insoweit nicht.
    Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen überlassen, der die vom Steuerpflichtigen begehrte Maßnahme treffen soll (z.B. Erteilung einer Gewerbeerlaubnis, einer Güterkraftverkehrskonzession oder eines Auftrags).

    Zuständigkeit

    • An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder
    • an das für die Steuerart zuständige Finanzamt.


    Beim Erwerb von Grundstücken (dazu zählen auch Eigentumswohnungen, Erbbaurechte und ähnliches) informiert der den Kaufvertrag beurkundende Notar über die grunderwerbsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.

    Ansprechpartner

    Amt Geest und Marsch Südholstein - Fachbereich 2 - Bürgerservice und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wedeler Chaussee 21

    25492 Heist

    Behindertenparkplatz: vorm Eingang
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 12
    Gebühren: nein

    Haltestelle Heist, Heideweg

    Bus: 589

    Bus: 489

    Bus: X89

    Bus: 6675

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Version

    Technisch erstellt am 29.06.2021 (von: Goldau, Kathrin)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Niemann, Jens)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Amt Geest und Marsch Südholstein - Melde- und Gewerbewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wedeler Chaussee 21

    25492 Heist

    Behindertenparkplatz: vorm Eingang
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 12
    Gebühren: nein

    Haltestelle Heist, Heideweg

    Bus: 589

    Bus: 489

    Bus: X89

    Bus: 6675

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2023 (von: Niemann, Jens)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Niemann, Jens)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Finanzamt Itzehoe

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrsstraße 5

    25524 Itzehoe

    Öffnungszeiten

    Mo, Di und Fr: 8:00 - 12:00 Uhr, Mi: geschlossen, Do 8:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr (oder nach Vereinbarung).

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4821 66-0

    Fax: +49 4821 66-1499

    E-Mail: poststelle@fa-itzehoe.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 17.05.2024 (von: Pabst, Nicole)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Finanzamt Kiel (ehemals Kiel-Süd und Kiel-Nord)

    Adresse

    Hausanschrift

    Feldstraße 23

    24105 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Mo, Do und Fr: 8:00 - 12:00 Uhr Di: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi: geschlossen (und nach Vereinbarung).

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 602-0

    Fax: +49 431 602-1009

    E-Mail: poststelle@fa-kiel.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 17.05.2024 (von: Pabst, Nicole)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Finanzamt Neumünster

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    24534 Neumünster

    Öffnungszeiten

    Mo - Mi: 8:00 bis 12:00 Uhr, Do: 14:00 - 17:00 Uhr, Fr: 8:00 - 12:00 Uhr.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 496-0

    Fax: +49 4321 496-189

    E-Mail: poststelle@fa-neumuenster.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 17.05.2024 (von: Pabst, Nicole)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Finanzamt Pinneberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 29

    25421 Pinneberg

    Öffnungszeiten

    Mo: 8:00 - 12:00 Uhr, Di: 8:00 - 12:00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr, Mi: geschlossen, Do und Fr: 8:00 - 12:00 Uhr.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4101 5472-0

    Fax: +49 4101 5472-680

    E-Mail: poststelle@fa-pinneberg.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 17.05.2024 (von: Pabst, Nicole)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Ein amtliches Identitätsdokument (Personalausweis, Reisepass), sofern Sie eine „Bescheinigung in Steuersachen“ von Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung benötigen.

    Keine weiteren Unterlagen, sofern Sie eine „Bescheinigung in Steuersachen“ vom Finanzamt benötigen, da das Finanzamt die steuerlichen Fakten anhand der dort vorliegenden Kenntnisse über das Zahlungs- und Abgabeverhalten des Antragstellers bescheinigt.

    Formulare

    Einige Gemeinden, Ämter und Städte haben entsprechende Formulare auf Ihren Internetseiten zum Herunterladen eingestellt.

    Anderenfalls genügt ein formloser Antrag, persönlich oder telefonisch, unter Angabe des vollständigen Vor- und Nachnamens beziehungsweise der Firmenbezeichnung und der Anschrift sowie der Steuernummer/Identifikationsnummer. Es sollte mit angegeben werden, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Für einen Antrag auf Ausstellung einer „Bescheinigung in Steuersachen“ gelten keine Fristen.

    Da es sich bei der „Bescheinigung in Steuersachen“ nicht um einen Verwaltungsakt handelt, besteht insoweit keine Einspruchsmöglichkeit, d.h. es existiert folglich auch keine Rechtsbehelfsfrist.

    Eine Beschränkung der Gültigkeitsdauer ist für die „Bescheinigung in Steuersachen“ nicht vorgesehen; es werden lediglich die aktuellen steuerlichen Fakten im Zeitpunkt der Erteilung bescheinigt. Es ist Sache der entgegennehmenden Behörde bzw. des Auftraggebers zu entscheiden, für welchen Zeitraum sie die Bescheinigung als Grundlage ihrer Entscheidung gelten lassen.

    Kosten

    Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 29.09.2011 (von: Claudia Knothe)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)