Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

    Bescheinigung in Steuersachen

    Früher: Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.

    Beschreibung

    Die „Bescheinigung in Steuersachen“ (früher: „steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung“) kann in allen Fällen erteilt werden, in denen andere Behörden oder Auftraggeber im Rahmen ihrer Entscheidung in Genehmigungs- bzw. Vergabeverfahren auf die steuerliche Zuverlässigkeit des Steuerpflichtigen abstellen.

    Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, wie vorhandene Steuerrückstände, Zahlungsweise und Abgabeverhalten des Steuerpflichtigen. Die Bescheinigung bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung des Verhaltens des Antragstellers in der Vergangenheit. Eine Prognose über das zukünftige Verhalten des Antragstellers erfolgt insoweit nicht.
    Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen überlassen, der die vom Steuerpflichtigen begehrte Maßnahme treffen soll (z.B. Erteilung einer Gewerbeerlaubnis, einer Güterkraftverkehrskonzession oder eines Auftrags).

    Zuständigkeit

    • An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder
    • an das für die Steuerart zuständige Finanzamt.


    Beim Erwerb von Grundstücken (dazu zählen auch Eigentumswohnungen, Erbbaurechte und ähnliches) informiert der den Kaufvertrag beurkundende Notar über die grunderwerbsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.

    Ansprechpartner

    Amt Pellworm

    Adresse

    Hausanschrift

    Uthlandestraße 1

    25849 Pellworm

    Öffnungszeiten

    nur nach Terminabsprache

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04841 666-7111

    Telefon Festnetz: 04841 666-7112

    Telefon Festnetz: 04841 666-7113

    E-Mail: info@amt-pellworm.de

    Weitere Informationen

    Die Verwaltungsaufgaben des Amtes Pellworm werden durch die Stadt Husum wahrgenommen.

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    Technisch geändert am 13.05.2024 (von: system)

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    Stadt Husum - Der Bürgermeister - Steuerabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Zingel 10

    25813 Husum

    Öffnungszeiten

    Die aktuellen Öffnungszeiten für das Rathaus und das Sozialzentrum Husum und Umland mit Jobcenter finden Sie auf der Homepage der Stadt Husum unter "Schnell gefunden - Öffnungszeiten".

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    Technisch erstellt am 13.08.2022 (von: Kensy, Sebastian)

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    Finanzamt Flensburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Duburger Straße 58-64

    24939 Flensburg

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Fr: 8:00 bis 12:00 Uhr, Mi: geschlossen, Do: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr (oder nach Vereinbarung).

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 461 813-0

    Fax: +49 461 813-254

    E-Mail: poststelle@fa-flensburg.landsh.de

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    Finanzamt Kiel (ehemals Kiel-Süd und Kiel-Nord)

    Adresse

    Hausanschrift

    Feldstraße 23

    24105 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Mo, Do und Fr: 8:00 - 12:00 Uhr Di: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi: geschlossen (und nach Vereinbarung).

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 602-0

    Fax: +49 431 602-1009

    E-Mail: poststelle@fa-kiel.landsh.de

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    Finanzministerium - Außenstelle Husum

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzog-Adolf-Straße 18

    25813 Husum

    Öffnungszeiten

    Mo - Fr: 8:00 - 12:00 Uhr (oder nach Vereinbarung)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4841 8949-0

    Fax: +49 4841 8949-1265

    E-Mail: poststelle@fa-nordfriesland.landsh.de

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    Technisch geändert am 02.01.2024 (von: Bergmann, Katina)

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    Finanzamt Neumünster

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    24534 Neumünster

    Öffnungszeiten

    Mo - Mi: 8:00 bis 12:00 Uhr, Do: 14:00 - 17:00 Uhr, Fr: 8:00 - 12:00 Uhr.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 496-0

    Fax: +49 4321 496-189

    E-Mail: poststelle@fa-neumuenster.landsh.de

    Internet

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    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Ein amtliches Identitätsdokument (Personalausweis, Reisepass), sofern Sie eine „Bescheinigung in Steuersachen“ von Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung benötigen.

    Keine weiteren Unterlagen, sofern Sie eine „Bescheinigung in Steuersachen“ vom Finanzamt benötigen, da das Finanzamt die steuerlichen Fakten anhand der dort vorliegenden Kenntnisse über das Zahlungs- und Abgabeverhalten des Antragstellers bescheinigt.

    Formulare

    Einige Gemeinden, Ämter und Städte haben entsprechende Formulare auf Ihren Internetseiten zum Herunterladen eingestellt.

    Anderenfalls genügt ein formloser Antrag, persönlich oder telefonisch, unter Angabe des vollständigen Vor- und Nachnamens beziehungsweise der Firmenbezeichnung und der Anschrift sowie der Steuernummer/Identifikationsnummer. Es sollte mit angegeben werden, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Für einen Antrag auf Ausstellung einer „Bescheinigung in Steuersachen“ gelten keine Fristen.

    Da es sich bei der „Bescheinigung in Steuersachen“ nicht um einen Verwaltungsakt handelt, besteht insoweit keine Einspruchsmöglichkeit, d.h. es existiert folglich auch keine Rechtsbehelfsfrist.

    Eine Beschränkung der Gültigkeitsdauer ist für die „Bescheinigung in Steuersachen“ nicht vorgesehen; es werden lediglich die aktuellen steuerlichen Fakten im Zeitpunkt der Erteilung bescheinigt. Es ist Sache der entgegennehmenden Behörde bzw. des Auftraggebers zu entscheiden, für welchen Zeitraum sie die Bescheinigung als Grundlage ihrer Entscheidung gelten lassen.

    Kosten

    Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 29.09.2011 (von: Claudia Knothe)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung

    Sprachversion

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)