Bescheinigung in Steuersachen
Früher: Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Beschreibung
Die „Bescheinigung in Steuersachen“ (früher: „steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung“) kann in allen Fällen erteilt werden, in denen andere Behörden oder Auftraggeber im Rahmen ihrer Entscheidung in Genehmigungs- bzw. Vergabeverfahren auf die steuerliche Zuverlässigkeit des Steuerpflichtigen abstellen.
Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, wie vorhandene Steuerrückstände, Zahlungsweise und Abgabeverhalten des Steuerpflichtigen. Die Bescheinigung bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung des Verhaltens des Antragstellers in der Vergangenheit. Eine Prognose über das zukünftige Verhalten des Antragstellers erfolgt insoweit nicht.
Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen überlassen, der die vom Steuerpflichtigen begehrte Maßnahme treffen soll (z.B. Erteilung einer Gewerbeerlaubnis, einer Güterkraftverkehrskonzession oder eines Auftrags).
Zuständigkeit
- An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder
- an das für die Steuerart zuständige Finanzamt.
Beim Erwerb von Grundstücken (dazu zählen auch Eigentumswohnungen, Erbbaurechte und ähnliches) informiert der den Kaufvertrag beurkundende Notar über die grunderwerbsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Ansprechpartner
Stadt Heide - FD 12 Finanzen -Finanzverwaltung-
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuchszeiten Rathaus: vormittags: montags bis freitags:  8 Uhr bis 12 Uhr nachmittags: donnerstags:   14 Uhr bis 16.30 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung. Wichtiger Hinweis Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle . Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kontakt
Bankverbindung
Stadtkasse Heide
Empfänger: Stadtkasse Heide
IBAN: DE44 2225 0020 0060 0003 87
BIC: NOLADE21WHO
Bankinstitut: Sparkasse Westholstein
Finanzamt Itzehoe
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Öffnungszeiten
Mo, Di und Fr: 8:00 - 12:00 Uhr, Mi: geschlossen, Do 8:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr (oder nach Vereinbarung).
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Internet
Finanzamt Kiel (ehemals Kiel-Süd und Kiel-Nord)
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Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo, Do und Fr: 8:00 - 12:00 Uhr Di: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi: geschlossen (und nach Vereinbarung).
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Finanzamt Dithmarschen
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08.00 - 12.00 Uhr Di. 08.00 - 12.00 Uhr Mi. geschlossen Do. 14.00 - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
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Finanzamt Neumünster
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Öffnungszeiten
Mo - Mi: 8:00 bis 12:00 Uhr, Do: 14:00 - 17:00 Uhr, Fr: 8:00 - 12:00 Uhr.
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Internet
erforderliche Unterlagen
Ein amtliches Identitätsdokument (Personalausweis, Reisepass), sofern Sie eine „Bescheinigung in Steuersachen“ von Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung benötigen.
Keine weiteren Unterlagen, sofern Sie eine „Bescheinigung in Steuersachen“ vom Finanzamt benötigen, da das Finanzamt die steuerlichen Fakten anhand der dort vorliegenden Kenntnisse über das Zahlungs- und Abgabeverhalten des Antragstellers bescheinigt.
Formulare
Einige Gemeinden, Ämter und Städte haben entsprechende Formulare auf Ihren Internetseiten zum Herunterladen eingestellt.
Anderenfalls genügt ein formloser Antrag, persönlich oder telefonisch, unter Angabe des vollständigen Vor- und Nachnamens beziehungsweise der Firmenbezeichnung und der Anschrift sowie der Steuernummer/Identifikationsnummer. Es sollte mit angegeben werden, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Für einen Antrag auf Ausstellung einer „Bescheinigung in Steuersachen“ gelten keine Fristen.
Da es sich bei der „Bescheinigung in Steuersachen“ nicht um einen Verwaltungsakt handelt, besteht insoweit keine Einspruchsmöglichkeit, d.h. es existiert folglich auch keine Rechtsbehelfsfrist.
Eine Beschränkung der Gültigkeitsdauer ist für die „Bescheinigung in Steuersachen“ nicht vorgesehen; es werden lediglich die aktuellen steuerlichen Fakten im Zeitpunkt der Erteilung bescheinigt. Es ist Sache der entgegennehmenden Behörde bzw. des Auftraggebers zu entscheiden, für welchen Zeitraum sie die Bescheinigung als Grundlage ihrer Entscheidung gelten lassen.
Kosten
Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung