Hafenärztlicher Dienst

    Hafenärztlicher Dienst

    Der hafenärztliche Dienst ist zum Beispiel für die hygienische Überwachung von Schiffen, das Ausstellen von Schiffshygienebescheinigungen oder die reisemedizinische Beratung von Seeleuten zuständig.

    Beschreibung

    Der hafenärztliche Dienst ist zuständig für die

    • ärztliche Beratung der Schiffsleitungen, der medizinisch tätigen Schiffsoffiziere und der übrigen Besatzungsmitglieder zu Fragen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes, der Hygiene und der Krankenfürsorge.
    • Verhütung der Einschleppung von Infektionskrankheiten, u. a. durch Prüfung der Seegesundheitserklärung einlaufender Schiffe.
    • Hygienische Überwachung der Schiffe und Umschlagsanlagen, Überprüfung der Abwasser- und Abfallbeseitigung.
    • Ausstellen von Schiffshygienebescheinigungen gemäß Artikel 39 IGV-Gesetz (Bescheinigungen über die Schiffshygienekontrolle -Ship Sanitation Control Certificate- und über die Befreiung von der Schiffshygienekontrolle -Ship Sanitation Control Exemption Certificate-).
    • Aufgabe nach Betäubungsmittelgesetz (z. B. Ausstellung von Rezepten für Apotheken, die Schiffe beliefern).
    • Prüfung und Zertifizierung des Trinkwassers (bakteriologisch und chemisch) und der Trinkwasserversorgungsanlagen. Beratung bezüglich Sanierungs- und Präventionsmaßnahmen.
    • Begehung der Schiffe zur Beurteilung der allgemeinen und Lebensmittelhygiene. Gegebenenfalls Beratung und Einleitung gesundheitssichernder Maßnahmen.
    • Einleitung und Kontrolle von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sowie Inspektion der Schiffe zur Ausstellung von Sanitätszertifikaten (früher: Rattenfreiheitszeugnisse).
    • Überwachung der Arbeiten mit Gefahrstoffen bei der Schädlingsbekämpfung im Hafen und auf Schiffen.
    • Umsetzung von Aufgaben des Gesundheitsschutzes (Maßnahmen für die öffentliche Gesundheit) nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV).
    • Untersuchung der gesundheitlichen Eignung zum Schiffsführer im Hafen und für die Binnenschifffahrt; Ausstellung von entsprechenden Amtsärztlichen Eignungsattesten.
    • Begutachtung von Schiffsbauplänen gemeinsam mit der See-Berufsgenossenschaft hinsichtlich Gesundheitsverträglichkeit und Hygiene.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst/Gesundheitsamt), in dessen/deren Bezirk sich der Hafen befindet.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Flensburger Straße 7

    24837 Schleswig

    Kontakt

    Fax: +49 4621 810-50

    Telefon Festnetz: +49 4621 810-0

    E-Mail: gesundheitsamt@schleswig-flensburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es können Gebühren gemäß der jeweiligen Verwaltungsgebührensatzung anfallen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Stichwörter

    Seearzt, Seediensttauglichkeit, Seeärztlicher Dienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English