Familienpass
Mit dem Familienpass können Eltern und Kinder vergünstigt Angebote in den Bereichen Kultur, Sport, Wissen, Abenteuer und Natur nutzen.
Beschreibung
Der Familienpass bietet Eltern und ihren Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vergünstigte Angebote in den Bereichen Kultur, Sport, Wissen, Abenteuer und Natur. Auch Lebensgemeinschaften mit Kindern im Haushalt, Pflegefamilien und Adoptivpflegefamilien können den Familienpass nutzen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Auenland Südholstein - Sachgebiet V (Einwohnermeldeamt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr montags 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr donnerstags 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4191 5009-25 und 26
Fax: +49 4191 5009-32
erforderliche Unterlagen
Einige Kommunen und Ämter verlangen die Vorlage von Personalausweisen der Erwachsenen, Geburtsurkunden der Kinder oder Kinderreisepässen und bei Pflegefamilien die Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen des Jugendamtes.
Es wird daher empfohlen, sich vor Antragstellung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung danach zu erkundigen.
Formulare
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Kosten
In einigen Gemeinden, Ämtern oder Städten wird eine geringe Gebühr erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Familienerholung, Familienkarte, Familienausweis, Familien-Pass, Familienrabatt