Pass für Geringverdiener Erteilung

    Familienpass

    Mit dem Familienpass können Eltern und Kinder vergünstigt Angebote in den Bereichen Kultur, Sport, Wissen, Abenteuer und Natur nutzen.

    Beschreibung

    Der Familienpass bietet Eltern und ihren Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vergünstigte Angebote in den Bereichen Kultur, Sport, Wissen, Abenteuer und Natur. Auch Lebensgemeinschaften mit Kindern im Haushalt, Pflegefamilien und Adoptivpflegefamilien können den Familienpass nutzen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Kropp-Stapelholm

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 10

    24848 Kropp

    Parkplätze

    • Mutter- und Kindparkplatz: Hinter dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Auf dem Marktplatz
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Kropp Schule/ZOB
      Linien:
      • Bus: 676
      • Bus: 678
      • Bus: 680
      • Bus: 725
      • Bus: 677
      • Bus: 774
      • Bus: 726
      • Bus: 681
      • Bus: 772
      • Bus: 771

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 04624 72-50

    Telefon Festnetz: 04624 72-0

    E-Mail: info@amt-ks.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Kropp

    Empfänger: Gemeindekasse Kropp

    IBAN: DE32 2175 0000 0040 0119 51

    BIC: NOLADE21NOS

    Bankinstitut: Nord-Ostesee-Sparkasse

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Schleswig-Flensburg - Fachbereich Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 25

    24837 Schleswig

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Einige Kommunen und Ämter verlangen die Vorlage von Personalausweisen der Erwachsenen, Geburtsurkunden der Kinder oder Kinderreisepässen und bei Pflegefamilien die Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen des Jugendamtes.
    Es wird daher empfohlen, sich vor Antragstellung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung danach zu erkundigen.

    Formulare

    Der Antrag kann formlos gestellt werden.

    Kosten

    In einigen Gemeinden, Ämtern oder Städten wird eine geringe Gebühr erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Familienausweis, Familienkarte, Familien-Pass, Familienrabatt, Familienerholung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de