Pass für Geringverdiener Erteilung

    Familienpass

    Mit dem Familienpass können Eltern und Kinder vergünstigt Angebote in den Bereichen Kultur, Sport, Wissen, Abenteuer und Natur nutzen.

    Beschreibung

    Der Familienpass bietet Eltern und ihren Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vergünstigte Angebote in den Bereichen Kultur, Sport, Wissen, Abenteuer und Natur. Auch Lebensgemeinschaften mit Kindern im Haushalt, Pflegefamilien und Adoptivpflegefamilien können den Familienpass nutzen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Mittelangeln - Bürgerbüro Sörup

    Adresse

    Hausanschrift

    Schleswiger Straße 3

    24966 Sörup

    Haltestellen

    • Haltestelle: Sörup ZOB/Bahnhof

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Das Bürgerbüro ist im Erdgeschoss. Ein ebenerdiger Zugang ist vorhanden.

    Öffnungszeiten

    Bitte um Rückruf für Termin im Bürgerbüro Dienstags und donnerstags ohne Termin geöffnet. Mo. - Fr. 08:30-12:00 Uhr zusätzlich Di. 15:00-18:00 Uhr Terminvereinbarung: 04635 2960 -0 oder -22

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04635 2960-22

    Telefon Festnetz: 04635 2960-0

    Fax: 04635 2960-13

    E-Mail: einwohnermeldeamt@amt-mittelangeln.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung

    Stichwörter

    Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Ordnungsamt

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Schleswig-Flensburg - Fachbereich Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 25

    24837 Schleswig

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Einige Kommunen und Ämter verlangen die Vorlage von Personalausweisen der Erwachsenen, Geburtsurkunden der Kinder oder Kinderreisepässen und bei Pflegefamilien die Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen des Jugendamtes.
    Es wird daher empfohlen, sich vor Antragstellung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung danach zu erkundigen.

    Formulare

    Der Antrag kann formlos gestellt werden.

    Kosten

    In einigen Gemeinden, Ämtern oder Städten wird eine geringe Gebühr erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Familienausweis, Familienkarte, Familien-Pass, Familienrabatt, Familienerholung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de