Familienpass
Mit dem Familienpass können Eltern und Kinder vergünstigt Angebote in den Bereichen Kultur, Sport, Wissen, Abenteuer und Natur nutzen.
Beschreibung
Der Familienpass bietet Eltern und ihren Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vergünstigte Angebote in den Bereichen Kultur, Sport, Wissen, Abenteuer und Natur. Auch Lebensgemeinschaften mit Kindern im Haushalt, Pflegefamilien und Adoptivpflegefamilien können den Familienpass nutzen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Allgemeine Sozialhilfe - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Soziales
Adresse
Postfachadresse
Rathausplatz 3-5
Postfach 260
22871 Wedel
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 - 13:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 15:00 - 19:00 Uhr Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ellermeier
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Bo-Ha
Fax: +49 4103 707-364
Telefon Festnetz: +49 4103 707-261
E-Mail: sozialamt@stadt.wedel.de
Frau Krohn
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Le-O
Telefon Festnetz: +49 4103 707-220
Fax: +49 4103 707-364
E-Mail: sozialamt@stadt.wedel.de
Frau Möller
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Hb-La
Fax: +49 4103 707-364
Telefon Festnetz: +49 4103 707-262
E-Mail: sozialamt@stadt.wedel.de
Frau Petermann
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: A-Bl
Telefon Festnetz: +49 4103 707-466
Fax: +49 4103 707-364
E-Mail: sozialamt@stadt.wedel.de
Frau Rensch
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: Sj-Z
Telefon Festnetz: +49 4103 707-463
Fax: +49 4103 707-364
E-Mail: sozialamt@stadt.wedel.de
Herr Sönmez
Zuständig für
- Personen mit erstem Buchstaben des Nachnamens: P-Si
Fax: +49 4103 707-364
Telefon Festnetz: +49 4103 707-362
E-Mail: sozialamt@stadt.wedel.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Einige Kommunen und Ämter verlangen die Vorlage von Personalausweisen der Erwachsenen, Geburtsurkunden der Kinder oder Kinderreisepässen und bei Pflegefamilien die Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen des Jugendamtes.
Es wird daher empfohlen, sich vor Antragstellung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung danach zu erkundigen.
Hinweise für Wedel: Familienpass
Wie bekommt man den STADTPASS?
- Mit einem gültigen Sozialhilfe-Bewilligungsbescheid vom Fachdienst Soziales der Stadt Wedel
- oder gültigen Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II des Jobcenters,
Leistungszentrum Wedel - und einem aktuellen Foto im Passbildformat.
Formulare
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Kosten
In einigen Gemeinden, Ämtern oder Städten wird eine geringe Gebühr erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise für Wedel: Familienpass
Der Stadtpass ist in Wedel kostenlos.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Familienausweis, Familienkarte, Familien-Pass, Familienrabatt, Familienerholung