Pass für Geringverdiener Erteilung

    Familienpass

    Mit dem Familienpass können Eltern und Kinder vergünstigt Angebote in den Bereichen Kultur, Sport, Wissen, Abenteuer und Natur nutzen.

    Beschreibung

    Der Familienpass bietet Eltern und ihren Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vergünstigte Angebote in den Bereichen Kultur, Sport, Wissen, Abenteuer und Natur. Auch Lebensgemeinschaften mit Kindern im Haushalt, Pflegefamilien und Adoptivpflegefamilien können den Familienpass nutzen.

    Hinweise für Lübeck: LübeckCard

    Die LÜBECKCARD bietet attraktive Ermäßigungen und Anregungen für vielfältige Angebote aus Kultur, Sport, Bildung und Freizeit für alle Altersgruppen.
    Die LÜBECKCARD, die jeweils für ein Kalenderjahr gültig ist, wird kostenlos an Lübecker BürgerInnen mit geringem Einkommen ausgegeben.
    InhaberInnen der Juleica oder der Ehrenamtskarte erhalten die LÜBECKCARD als Anerkennung für ihr bürgerschaftliches Engagement.
    Allgemeine Informationen zu den Ermäßigungen, Voraussetzungen und den Ausgabestellen finden Sie hier.

    Alle wichtigen Informationen zu den Angeboten, den Ermäßigungen und den Möglichkeiten eines behindertengerechten Zugangs zu den Veranstaltungsorten finden Sie in der Übersicht  oder unter: LÜBECKCARD
     

    Die LÜBECKCARD bietet attraktive Ermäßigungen und Anregungen für vielfältige Angebote aus Kultur, Sport, Bildung und Freizeit für alle Altersgruppen.
    Die LÜBECKCARD, die jeweils für ein Kalenderjahr gültig ist, wird kostenlos an Lübecker BürgerInnen mit geringem Einkommen ausgegeben.
    InhaberInnen der Juleica oder der Ehrenamtskarte erhalten die LÜBECKCARD als Anerkennung für ihr bürgerschaftliches Engagement.
    Allgemeine Informationen zu den Ermäßigungen, Voraussetzungen und den Ausgabestellen finden Sie hier.

    Alle wichtigen Informationen zu den Angeboten, den Ermäßigungen und den Möglichkeiten eines behindertengerechten Zugangs zu den Veranstaltungsorten finden Sie in der Übersicht  oder unter: LÜBECKCARD
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise für Lübeck: LübeckCard

    Um die LÜBECKCARD zu erhalten, können Sie in einem unserer Bürgerservicebüros mit einem Termin vorsprechen. Einen Termin können Sie hier online buchen. Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin einen der unten aufgeführten Nachweise mit: 

    • Bürgergeld und Sozialgeld

    • Berufsausbildungsbeihilfe

    • Kinderzuschlag

    • Studenten-BAföG

    • Bundesfreiwilligendienst

    • Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr

    Sofern Sie Leistungen nach dem SGB XII erhalten, so bekommen Sie die LÜBECKCARD auch beim Bereich Soziale Sicherung, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6.

    Um die LÜBECKCARD zu erhalten, können Sie in einem unserer Bürgerservicebüros mit einem Termin vorsprechen. Einen Termin können Sie hier online buchen. Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin einen der unten aufgeführten Nachweise mit: 

    Bürgergeld und Sozialgeld

    Berufsausbildungsbeihilfe

    Kinderzuschlag

    Studenten-BAföG

    Bundesfreiwilligendienst

    Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr

    Sofern Sie Leistungen nach dem SGB XII erhalten, so bekommen Sie die LÜBECKCARD auch beim Bereich Soziale Sicherung, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6.

    Ansprechpartner

    Für Lübeck wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Einige Kommunen und Ämter verlangen die Vorlage von Personalausweisen der Erwachsenen, Geburtsurkunden der Kinder oder Kinderreisepässen und bei Pflegefamilien die Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen des Jugendamtes.
    Es wird daher empfohlen, sich vor Antragstellung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung danach zu erkundigen.

    Formulare

    Der Antrag kann formlos gestellt werden.

    Kosten

    In einigen Gemeinden, Ämtern oder Städten wird eine geringe Gebühr erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 12.09.2011 (von: Claudia Knothe)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Familienerholung, Familienkarte, Familienausweis, Familien-Pass, Familienrabatt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)