Seniorenpass Erteilung

    Seniorenpass

    Mit dem Seniorenpass soll älteren Menschen die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert werden.

    Beschreibung

    Einige Kommunen bieten für Seniorinnen und Senioren und für Frührentnerinnen und Frührentner einen Seniorenpass an.

    Mit dem Seniorenpass besteht, von Kommune zu Kommune unterschiedlich, die Möglichkeit, kostenlos oder ermäßigt zum Beispiel Museen oder Ausstellungen zu besuchen, an Vorträgen, Schulungen, Ausflugsfahrten oder diversen anderen Aktivitäten teil zu nehmen.

    Ziel des Seniorenpasses ist es, älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern beziehungsweise zu ermöglichen.

    Der Seniorenpass muss jährlich neu beantragt werden.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Altenholz - Der Bürgermeister - Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Allensteiner Weg 2 - 4

    24161 Altenholz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Fachabteilungen Montag           8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Dienstag         8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Mittwoch         geschlossen Donnerstag     8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Freitag             8 - 12 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2013 (von: Tofaute, Jan)

    Technisch geändert am 04.04.2024 (von: Tofaute, Jan)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Gemeinde Altenholz - Der Bürgermeister

    Adresse

    Hausanschrift

    Allensteiner Weg 2 - 4

    24161 Altenholz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Fachabteilungen Montag           8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Dienstag         8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Mittwoch         geschlossen Donnerstag     8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Freitag             8 - 12 Uhr BürgerBüro Montag           7-12 Uhr | 13-16 Uhr Dienstag         7-12 Uhr | 13-18 Uhr Mittwoch         geschlossen Donnerstag     7-12 Uhr | 13-16 Uhr Freitag             7-12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 3201-0

    Fax: +49 431 3201-145

    E-Mail: gemeinde@altenholz.de

    Version

    Technisch erstellt am 12.04.2011 (von: Gemeinde Altenholz Webservice)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Tofaute, Jan)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis.

    Einige Behörden bieten den Seniorenpass einkommensabhängig an. In diesem Fall sind Nachweise über das monatliche Einkommen und die monatlichen Belastungen erforderlich. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vor Antragstellung mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.

    Formulare

    Einige Behörden verlangen einen formalen Antrag. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde nach.

    Kosten

    Einige Behörden verlangen eine Schutzgebühr. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Behörde nach.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 09.09.2011 (von: Claudia Knothe)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Altenpass, Seniorenkarte, Rentnerpass, Pass für Senioren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)