Seniorenpass Erteilung

    Seniorenpass

    Mit dem Seniorenpass soll älteren Menschen die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert werden.

    Beschreibung

    Einige Kommunen bieten für Seniorinnen und Senioren und für Frührentnerinnen und Frührentner einen Seniorenpass an.

    Mit dem Seniorenpass besteht, von Kommune zu Kommune unterschiedlich, die Möglichkeit, kostenlos oder ermäßigt zum Beispiel Museen oder Ausstellungen zu besuchen, an Vorträgen, Schulungen, Ausflugsfahrten oder diversen anderen Aktivitäten teil zu nehmen.

    Ziel des Seniorenpasses ist es, älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern beziehungsweise zu ermöglichen.

    Der Seniorenpass muss jährlich neu beantragt werden.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Schrevenborn - Die Amtsdirektorin

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfplatz 2

    24226 Heikendorf

    Öffnungszeiten

    Erreichbarkeit des Rathauses und der Gemeindebüros 115 Infotelefon Mo. bis Fr. von 08 - 18 Uhr (ohne Vor- und Rufnummer) Montag 09-12 Uhr Dienstag 09-12 Uhr und 14-16 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09-12 Uhr und 14-18 Uhr Freitag 09-12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0431 2409-600

    Telefon Festnetz: 0431 2409-0

    E-Mail: info@amt-schrevenborn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Verkehr Verkehrsanbindung mit dem Auto: über die Bundesstraße B502 zwischen Kiel und Schönberg, Abfahrt Heikendorf-Süd / Heikendorf-Nord Richtung Ortsmitte Verkehrsanbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln: KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH Linie 14 / 15 Ortsbuslinie 104 Haltestelle: Rathaus Heikendorf

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis.

    Einige Behörden bieten den Seniorenpass einkommensabhängig an. In diesem Fall sind Nachweise über das monatliche Einkommen und die monatlichen Belastungen erforderlich. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vor Antragstellung mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.

    Formulare

    Einige Behörden verlangen einen formalen Antrag. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde nach.

    Kosten

    Einige Behörden verlangen eine Schutzgebühr. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Behörde nach.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Altenpass, Rentnerpass, Seniorenkarte, Pass für Senioren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de