Seniorenpass
Mit dem Seniorenpass soll älteren Menschen die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert werden.
Beschreibung
Einige Kommunen bieten für Seniorinnen und Senioren und für Frührentnerinnen und Frührentner einen Seniorenpass an.
Mit dem Seniorenpass besteht, von Kommune zu Kommune unterschiedlich, die Möglichkeit, kostenlos oder ermäßigt zum Beispiel Museen oder Ausstellungen zu besuchen, an Vorträgen, Schulungen, Ausflugsfahrten oder diversen anderen Aktivitäten teil zu nehmen.
Ziel des Seniorenpasses ist es, älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern beziehungsweise zu ermöglichen.
Der Seniorenpass muss jährlich neu beantragt werden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Schrevenborn - Sachgebiet 10 Infothek
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Goy (Sachgebiet Personal / Organisation / Vergabe)
Frau Siebelt-Preißler (Sachgebiet Personal / Organisation / Vergabe)
Amt Schrevenborn - Sachgebiet 11 Meldewesen Mönkeberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: Einwohnermeldeamt@amt-schrevenborn.de(Funktionsmailadresse)
Telefon Festnetz: 0431 23972-0(über Zentrale)
Fax: 0431 23972-650
Kontaktperson
Frau Martensen
Hausanschrift
Fax: 0431 23972-650
E-Mail: einwohnermeldeamt@amt-schrevenborn.de
Telefon Festnetz: 0431 23972-502
Amt Schrevenborn - Sachgebiet 11 Meldewesen Schönkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: Einwohnermeldeamt@amt-schrevenborn.de(Funktionsmailadresse)
Telefon Festnetz: 04348 709-0(über Zentrale)
Fax: 04348 709-650
Kontaktperson
Frau Kröger (Meldewesen/Gewerbe)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04348 709-402
E-Mail: einwohnermeldeamt@amt-schrevenborn.de
Fax: 04348 709-640
Frau Scheffler (Meldewesen/Gewerbe)
Hausanschrift
Fax: 04348 709-640
E-Mail: einwohnermeldeamt@amt-schrevenborn.de
Telefon Festnetz: 04348 709-403
erforderliche Unterlagen
Personalausweis.
Einige Behörden bieten den Seniorenpass einkommensabhängig an. In diesem Fall sind Nachweise über das monatliche Einkommen und die monatlichen Belastungen erforderlich. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vor Antragstellung mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.
Formulare
Einige Behörden verlangen einen formalen Antrag. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde nach.
Kosten
Einige Behörden verlangen eine Schutzgebühr. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Behörde nach.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Altenpass, Seniorenkarte, Rentnerpass, Pass für Senioren