Seniorenpass Erteilung

    Seniorenpass

    Mit dem Seniorenpass soll älteren Menschen die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert werden.

    Beschreibung

    Einige Kommunen bieten für Seniorinnen und Senioren und für Frührentnerinnen und Frührentner einen Seniorenpass an.

    Mit dem Seniorenpass besteht, von Kommune zu Kommune unterschiedlich, die Möglichkeit, kostenlos oder ermäßigt zum Beispiel Museen oder Ausstellungen zu besuchen, an Vorträgen, Schulungen, Ausflugsfahrten oder diversen anderen Aktivitäten teil zu nehmen.

    Ziel des Seniorenpasses ist es, älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern beziehungsweise zu ermöglichen.

    Der Seniorenpass muss jährlich neu beantragt werden.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Halstenbek - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustavstraße 6

    25469 Halstenbek

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Gustavstraße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Gustavstraße
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Halstenbek + Krupunder S 3 und S 21

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr (ohne Termin) Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) und 14:00 - 18:00 Uhr (ohne Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) Freitag 08:00 - 12:30 Uhr (ohne Termin)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04101 491191

    Fax: 04101 401691

    E-Mail: buergerbuero@halstenbek.de

    Stichwörter

    Bürgerbüro, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis.

    Einige Behörden bieten den Seniorenpass einkommensabhängig an. In diesem Fall sind Nachweise über das monatliche Einkommen und die monatlichen Belastungen erforderlich. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vor Antragstellung mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.

    Formulare

    Einige Behörden verlangen einen formalen Antrag. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde nach.

    Kosten

    Einige Behörden verlangen eine Schutzgebühr. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Behörde nach.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Stichwörter

    Altenpass, Seniorenkarte, Pass für Senioren, Rentnerpass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English