Seniorenpass Erteilung

    Seniorenpass

    Mit dem Seniorenpass soll älteren Menschen die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert werden.

    Beschreibung

    Einige Kommunen bieten für Seniorinnen und Senioren und für Frührentnerinnen und Frührentner einen Seniorenpass an.

    Mit dem Seniorenpass besteht, von Kommune zu Kommune unterschiedlich, die Möglichkeit, kostenlos oder ermäßigt zum Beispiel Museen oder Ausstellungen zu besuchen, an Vorträgen, Schulungen, Ausflugsfahrten oder diversen anderen Aktivitäten teil zu nehmen.

    Ziel des Seniorenpasses ist es, älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern beziehungsweise zu ermöglichen.

    Der Seniorenpass muss jährlich neu beantragt werden.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Oldenburg in Holstein - Fachbereich 2 - Sachbereich 20 - Ordnungsamt, Meldeamt, Gewerbeamt, Fundbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    23758 Oldenburg in Holstein

    Parkplätze

    • Parkplatz: Auf dem Markt
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle am Markt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 8:00 bis 12:00, 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8:00 bis 12:00, 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04361 498-0

    Fax: 04361 498-201

    E-Mail: stadt.oldenburg@stadt-oldenburg.landsh.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtkasse Oldenburg i. H.

    Empfänger: Stadtkasse Oldenburg i. H.

    IBAN: DE46 2135 2240 0051 0008 59

    BIC: NOLADE21HOL

    Bankinstitut: Sparkasse Holstein

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis.

    Einige Behörden bieten den Seniorenpass einkommensabhängig an. In diesem Fall sind Nachweise über das monatliche Einkommen und die monatlichen Belastungen erforderlich. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vor Antragstellung mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.

    Formulare

    Einige Behörden verlangen einen formalen Antrag. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde nach.

    Kosten

    Einige Behörden verlangen eine Schutzgebühr. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Behörde nach.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Altenpass, Rentnerpass, Pass für Senioren, Seniorenkarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English