Seniorenpass
Mit dem Seniorenpass soll älteren Menschen die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert werden.
Beschreibung
Einige Kommunen bieten für Seniorinnen und Senioren und für Frührentnerinnen und Frührentner einen Seniorenpass an.
Mit dem Seniorenpass besteht, von Kommune zu Kommune unterschiedlich, die Möglichkeit, kostenlos oder ermäßigt zum Beispiel Museen oder Ausstellungen zu besuchen, an Vorträgen, Schulungen, Ausflugsfahrten oder diversen anderen Aktivitäten teil zu nehmen.
Ziel des Seniorenpasses ist es, älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern beziehungsweise zu ermöglichen.
Der Seniorenpass muss jährlich neu beantragt werden.
Hinweise für Neumünster: Neumünster-Pass
In Neumünster heißt der Seniorenpass "Neumünster-Pass".
Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter Neumünster ("Arbeitslosengeld II) oder vom Fachdienst Soziale Hilfen der Stadtverwaltung (Sozialhilfe, Grundsicherung, Leistungen für Asylbewerber oder Wohngeld) erhalten, können Sie den Neumünster-Pass beantragen. Sie bekommen ihn im Bürgerbüro, Kuhberg 18.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Neumünster - Seniorenbüro, Pflegestützpunkt, Engagementförderung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag von 14:30 bis 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2754
Fax: +49 4321 942-2086
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2552
E-Mail: seniorenbuero@neumuenster.de
Internet
Stichwörter
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erforderliche Unterlagen
Personalausweis.
Einige Behörden bieten den Seniorenpass einkommensabhängig an. In diesem Fall sind Nachweise über das monatliche Einkommen und die monatlichen Belastungen erforderlich. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vor Antragstellung mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.
Formulare
Einige Behörden verlangen einen formalen Antrag. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde nach.
Kosten
Einige Behörden verlangen eine Schutzgebühr. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Behörde nach.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Altenpass, Rentnerpass, Seniorenkarte, Pass für Senioren