Seniorenpass
Mit dem Seniorenpass soll älteren Menschen die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert werden.
Beschreibung
Einige Kommunen bieten für Seniorinnen und Senioren und für Frührentnerinnen und Frührentner einen Seniorenpass an.
Mit dem Seniorenpass besteht, von Kommune zu Kommune unterschiedlich, die Möglichkeit, kostenlos oder ermäßigt zum Beispiel Museen oder Ausstellungen zu besuchen, an Vorträgen, Schulungen, Ausflugsfahrten oder diversen anderen Aktivitäten teil zu nehmen.
Ziel des Seniorenpasses ist es, älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern beziehungsweise zu ermöglichen.
Der Seniorenpass muss jährlich neu beantragt werden.
Hinweise für Kiel: Seniorenpass
Mit dem Senior*innen-Pass bietet die Landeshauptstadt Kiel älteren Kieler*innen mit einem geringen Einkommen die Möglichkeit, an Kultur- und Freizeitangeboten teilzunehmen.
Kieler*innen ab 65 Jahren und Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung ab 63 Jahren können einen Senior*innen-Pass erhalten, wenn sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, das nach Abzug der Miete (inklusive Heizung), Krankenkasse und ähnlichen Kosten ein Einkommen entsprechend dem aktuellen Regelsatz (nach SGB II, SGB XII) nicht überschreiten.
Dies gilt auch, wenn Sie eine Leistung der Grundsicherung (nach SGB XII) erhalten oder Bewohner*in einer stationären Einrichtung sind und nur den gesetzlich festgesetzten Barbetrag erhalten (nach § 35 Abs. 2 SGB XII).
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird der Senior*innen-Pass (Check-Karte und Gutscheine mit Wertguthaben) ausgestellt. Der Senior*innen-Pass ist gültig für ein Kalenderjahr, also längstens bis 31. Dezember eines Jahres, kann aber jährlich verlängert werden.
Seit 2023 ist Senior*innen in die Clubs offiziell Teil des Senior*innen-Passes. Dafür erhalten Besitzer*innen des Senior*innen-Passes beim nettekieler Ehrenamtsbüro jährlich einen Gutschein, den sie bei einem teilnehmenden Sportverein einlösen können. Dadurch übernimmt die Stadt Kiel die komplette Mitgliedsgebühr für jeweils zwölf Monate.
Weitere Informationen zum Senior*innen-Pass erhalten Sie im unten verlinkten Flyer oder beim nettekieler Ehrenamtsbüro unter 0431-901 5502.
Mit dem Senior*innen-Pass bietet die Landeshauptstadt Kiel älteren Kieler*innen mit einem geringen Einkommen die Möglichkeit, an Kultur- und Freizeitangeboten teilzunehmen.
Kieler*innen ab 65 Jahren und Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung ab 63 Jahren können einen Senior*innen-Pass erhalten, wenn sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, das nach Abzug der Miete (inklusive Heizung), Krankenkasse und ähnlichen Kosten ein Einkommen entsprechend dem aktuellen Regelsatz (nach SGB II, SGB XII) nicht überschreiten.
Dies gilt auch, wenn Sie eine Leistung der Grundsicherung (nach SGB XII) erhalten oder Bewohner*in einer stationären Einrichtung sind und nur den gesetzlich festgesetzten Barbetrag erhalten (nach § 35 Abs. 2 SGB XII).
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird der Senior*innen-Pass (Check-Karte und Gutscheine mit Wertguthaben) ausgestellt. Der Senior*innen-Pass ist gültig für ein Kalenderjahr, also längstens bis 31. Dezember eines Jahres, kann aber jährlich verlängert werden.
Seit 2023 ist Senior*innen in die Clubs offiziell Teil des Senior*innen-Passes. Dafür erhalten Besitzer*innen des Senior*innen-Passes beim nettekieler Ehrenamtsbüro jährlich einen Gutschein, den sie bei einem teilnehmenden Sportverein einlösen können. Dadurch übernimmt die Stadt Kiel die komplette Mitgliedsgebühr für jeweils zwölf Monate.
Weitere Informationen zum Senior*innen-Pass erhalten Sie im unten verlinkten Flyer oder beim nettekieler Ehrenamtsbüro unter 0431-901 5502.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Kiel: Synonyme HS
Den Seniorenpass für Kiel erhalten Sie im Ehrenamtsbüro nettekieler,
Neues Rathaus
nettekieler Ehrenamtsbüro/Kiel-Pass-Büro, Andreas-Gayk-Str. 31, Eingang A 24103 Kiel Telefon: 0431 901-5502
Der Zugang ist barrierefrei. Die meisten Buslinien halten vor der Tür.
Den Seniorenpass für Kiel erhalten Sie im Ehrenamtsbüro nettekieler,
Neues Rathaus
nettekieler Ehrenamtsbüro/Kiel-Pass-Büro, Andreas-Gayk-Str. 31, Eingang A 24103 Kiel Telefon: 0431 901-5502
Der Zugang ist barrierefrei. Die meisten Buslinien halten vor der Tür.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Soziale Dienste, Beratung zum Thema "Älter werden in Kiel"
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Stephan-Heinzel-Straße, zeitlich eingeschränkt
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Wilhelmplatz
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz: Ladesäule für Elektrofahrzeuge, zeitlich eingeschränkt
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Wilhelmplatz
Anzahl: 200
Gebühren: nein
Wilhelmplatz
Bus: 14, 15, 31, 34, 91, 740, 741
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-3202
Telefon Festnetz: +49 431 901-3331
Telefon Festnetz: +49 431 901-3227
Fax: +49 431 901-63216
E-Mail: soziale.dienste@kiel.de
Internet
Weitere Informationen
Eine telefonische Terminvereinbarung ist zu empfehlen.
Stichwörter
Behinderung, Fahrdienst, Fahrschein, Senior*innen in die Clubs, Taxidienst, Taxigutschein, Taxischein
Beirat für Seniorinnen und Senioren
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Stephan-Heinzel-Straße, zeitlich eingeschränkt
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Wilhelmplatz
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz: Ladesäule für Elektrofahrzeuge, zeitlich eingeschränkt
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Wilhelmplatz
Anzahl: 200
Gebühren: nein
Wilhelmplatz
Bus: 14, 15, 31, 34, 91, 740, 741
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 6645589(Karl Stanjek Vorsitzender)
Telefon Festnetz: +49 431 313043(Brigitte König Stellvertretende Vorsitzende )
Telefon Festnetz: +49 431 901-3678(Geschäftsführung)
Fax: +49 431 901-63216
E-Mail: info@seniorenbeirat-kiel.de
Internet
Weitere Informationen
Eine telefonische Terminvereinbarung ist zu empfehlen.
Stichwörter
Seniorenbeirat Seniorenvertretung Vertretung älterer Menschen Altenvertretung
erforderliche Unterlagen
Personalausweis.
Einige Behörden bieten den Seniorenpass einkommensabhängig an. In diesem Fall sind Nachweise über das monatliche Einkommen und die monatlichen Belastungen erforderlich. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vor Antragstellung mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.
Hinweise für Kiel: Synonyme HS
Sie sind bereits im Besitz eines Seniorenpasses aus dem Vorjahr? Dann müssen Sie nur diesen bei der ausgebenden Stelle vorlegen.
Bei Neuanträgen benötigen Sie Nachweise über das gesamte Monatseinkommen und ihre regelmäßigen Belastungen.
Sie sind bereits im Besitz eines Seniorenpasses aus dem Vorjahr? Dann müssen Sie nur diesen bei der ausgebenden Stelle vorlegen.
Bei Neuanträgen benötigen Sie Nachweise über das gesamte Monatseinkommen und ihre regelmäßigen Belastungen.
Formulare
Einige Behörden verlangen einen formalen Antrag. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde nach.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kiel: Synonyme HS
Der Pass richtet sich an Kielerinnen und Kieler ab 65 Jahre und an Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung ab 63 Jahre, die über ein geringes Einkommen verfügen.
Sie erhalten den Seniorenpass 2017 nur wenn Sie:
- über ein Einkommen verfügen, das nach Abzug von Miete (inkl. Heizung), Krankenkasse u.ä. den Betrag von 409,-- Euro nicht überschreitet (für zusammenlebende Ehepaare oder Lebenspartner erhöht sich dieser Betrag um 368,-- Euro und für jeden weiteren Haushaltsangehörigen um 327,-- Euro)
- oder eine Leistung der Grundsicherung erhalten
- oder Bewohnerin oder Bewohner eines Alten- und Pflegeheimes sind und nur den bestimmungsgemäß festgesetzten Barbetrag erhalten.
Der Pass richtet sich an Kielerinnen und Kieler ab 65 Jahre und an Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung ab 63 Jahre, die über ein geringes Einkommen verfügen.
Sie erhalten den Seniorenpass 2017 nur wenn Sie:
- über ein Einkommen verfügen, das nach Abzug von Miete (inkl. Heizung), Krankenkasse u.ä. den Betrag von 409,-- Euro nicht überschreitet (für zusammenlebende Ehepaare oder Lebenspartner erhöht sich dieser Betrag um 368,-- Euro und für jeden weiteren Haushaltsangehörigen um 327,-- Euro)
- oder eine Leistung der Grundsicherung erhalten
- oder Bewohnerin oder Bewohner eines Alten- und Pflegeheimes sind und nur den bestimmungsgemäß festgesetzten Barbetrag erhalten.
Fristen
Hinweise für Kiel: Seniorenpass
Der Seniorenpass ist nur für das laufende Kalenderjahr gültig.
Der Seniorenpass ist nur für das laufende Kalenderjahr gültig.
Kosten
Einige Behörden verlangen eine Schutzgebühr. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Behörde nach.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kiel: Seniorenpass
Wer nicht mobil genug ist, um eine Veranstaltung allein zu besuchen, muss mit Hilfe des Seniorenpasses nicht auf kulturelle Angebote, neue Kontakte, Anregungen und Geselligkeit verzichten.
Bei der Auswahl der Angebote zu den jeweiligen Veranstaltungen wird, soweit möglich, auf Barrierefreiheit geachtet.
Wer nicht mobil genug ist, um eine Veranstaltung allein zu besuchen, muss mit Hilfe des Seniorenpasses nicht auf kulturelle Angebote, neue Kontakte, Anregungen und Geselligkeit verzichten.
Bei der Auswahl der Angebote zu den jeweiligen Veranstaltungen wird, soweit möglich, auf Barrierefreiheit geachtet.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Altenpass, Seniorenkarte, Rentnerpass, Pass für Senioren
Metainformation
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