Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Sporthalle, Sportplatz nutzen

    Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Reinbek - Gebäude- und Immobilienmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 5-7

    21465 Reinbek

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für einen Besuch im Rathaus ist ein Termin zwingend notwendig. Einen Termin können Sie online unterreinbek.de/termine vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 040 72750-239

    Fax: 040 72750-379

    E-Mail: Stadtentwicklung-Umwelt@reinbek.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Anträge können formlos gestellt werden.

    Kosten

    Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Sportplätze

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de