Sporthalle, Sportplatz nutzen
Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Reinbek - Gebäude- und Immobilienmanagement
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für einen Besuch im Rathaus ist ein Termin zwingend notwendig. Einen Termin können Sie online unterreinbek.de/termine vereinbaren.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Liebing
Telefon Festnetz: 040 72750-239
Herr Suerbier
Telefon Festnetz: 040 72750-101
Herr Huter
Telefon Festnetz: 040 72750-294
Mitarbeiter/in
Telefon Festnetz: 040 72750-295
Mitarbeiter/in
Telefon Festnetz: 040 72750-278
Frau Dierk
Postanschrift
Hamburger Straße 5-7
21465 Reinbek
Telefon Festnetz: +49 40 72750-238
E-Mail: stadtentwicklung@reinbek.de
Internet
Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.
Kosten
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Sportplätze