Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Sporthalle, Sportplatz nutzen

    Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Belegung von Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Möllner Landstraße 20

    22113 Oststeinbek

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Terminvereinbarung erforderlich (außer dienstags) Montag und Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Die Zentrale ist unter der Telefonnummer 040/713 003 0 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag - Mittwoch: 09:00 Uhr - 15:00 Uhr Donnerstag: 09:00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag: 09:00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Anträge können formlos gestellt werden.

    Kosten

    Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Sportplätze

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de