Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Sporthalle, Sportplatz nutzen

    Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Schulen und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    21509 Glinde

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Auffahrt Oher Weg
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Auffahrt Oher Weg
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Glinde, Markt
      Linien:
      • Bus: 133, 137, 233, 237, 433, 437, 536, 619, 733, 737
      • Regionalbahn: U2/U4 bis Steinfurther Allee, Fernbahn Hamburg HBF
      • S-Bahn: Reinbek

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 40 71002-210(Sachgebietsleitung)

    Fax: +40 40 71002-580

    E-Mail: stadt@glinde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Erreichbarkeit der Stadtverwaltung: Informationen der Stadtverwaltung erhalten Sie immer aktuell auf der Webseite https://www.glinde.de/ 

    Stichwörter

    Archiv, Betreute Grundschulzeiten, Kultur, Offene Ganztagsschule, Stadtbücherei, Theater, Veranstaltungen, Volkshochschule

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Anträge können formlos gestellt werden.

    Kosten

    Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Sportplätze

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English