Sporthalle, Sportplatz nutzen
Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Schulen und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Auffahrt Oher Weg
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Auffahrt Oher Weg
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Glinde, Markt
Linien:- Bus: 133, 137, 233, 237, 433, 437, 536, 619, 733, 737
- Regionalbahn: U2/U4 bis Steinfurther Allee, Fernbahn Hamburg HBF
- S-Bahn: Reinbek
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herr Peter Heinrich (Sachgebietsleitung / stellv. AL)
Frau Joana Brandenburg
Frau Christiane Leddin
Internet
Weitere Informationen
Erreichbarkeit der Stadtverwaltung: Informationen der Stadtverwaltung erhalten Sie immer aktuell auf der Webseite https://www.glinde.de/
Stichwörter
Archiv, Betreute Grundschulzeiten, Kultur, Offene Ganztagsschule, Stadtbücherei, Theater, Veranstaltungen, Volkshochschule
Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.
Kosten
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Sportplätze