Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Sporthalle, Sportplatz nutzen
Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gebäudeverwaltung
Kontaktperson
Frau Caroline Holert (Sachbearbeiterin Gebäudeverwaltung)
Fax: 040 67072-105
Telefon Festnetz: 040 67072-433
Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.
Kosten
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Barsbüttel: Sporthalle, Sportplatz nutzen
Weitere Informationen
Hinweise für Barsbüttel: Sporthalle, Sportplatz nutzen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Sportplätze