Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Sporthalle, Sportplatz nutzen
Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Schenefeld - Bauen und Zentrale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Mo. nur nach Terminvereinbarung Di. 07:00 Uhr - 13:00 Uhr Mi. nur nach Terminvereinbarung Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Fr. nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4892 8089-0
E-Mail: info@amt-schenefeld.de
Kontaktperson
Frau Albertsen
Herr Rösch
Internet
Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.
Kosten
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Sportplätze