Sporthalle, Sportplatz nutzen
Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Bad Bramstedt-Land
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis:  Terminvereinbarungen auch außerhalb dieser Zeiten möglich!
Kontakt
Bankverbindung
Amt Bad Bramstedt-Land
Empfänger: Amt Bad Bramstedt-Land
IBAN: DE42 2003 0000 0086 0564 08
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.
Kosten
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Sportplätze