Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Sporthalle, Sportplatz nutzen
Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt 4.1 - Schulen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Rathaus:
08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Freitag
14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag
Öffnungszeiten Standesamt:
08:00 - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag
Mittwoch geschlossen
14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag für Berufstätige
nach Terminvereinbarung
Freitag nach Terminvereinbarung
08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Freitag
14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag
Öffnungszeiten Standesamt:
08:00 - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag
Mittwoch geschlossen
14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag für Berufstätige
nach Terminvereinbarung
Freitag nach Terminvereinbarung
Kontakt
Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.
Kosten
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Sportplätze