Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Sporthalle, Sportplatz nutzen

    Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Schafflund - Der Amtsvorsteher

    Adresse

    Hausanschrift

    Tannenweg 1

    24980 Schafflund

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04639 700(Zentrale)

    Fax: 04639 70-30

    E-Mail: info@amt-schafflund.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung, SEPA-Überweisung, Überweisung, SEPA-Lastschrift

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Anträge können formlos gestellt werden.

    Kosten

    Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Sportplätze

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English