Sporthalle, Sportplatz nutzen
Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Mittelangeln - Liegenschaftsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstags und donnerstags ohne Termin geöffnet. Mo.-Fr. 08:30-12:00 Uhr zusätzlich Di. 15:00-18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Gerrit Schultrich
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04633 9444-24
Jasmin Sander
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04633 9444-49
Stichwörter
Liegenschaften, Liegenschaftsabteilung, Liegenschaftsamt, Liegenschaftsverwalten, Liegenschaften, Schulunterhaltung (Gebäude), Sozialer Wohnungsbau, Geförderte Wohnungen, Sozialwohnungen
Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.
Kosten
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Sportplätze