Sporthalle, Sportplatz nutzen
Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Glücksburg (Ostsee) - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das Bürgerbüro ist bis auf Weiters geschlossen. Alle pass- und melderechtlichen Augaben, sowie die Ausgabe bereits beantragter Ausweisdokumente übernimmt für diese Zeit das Bürgerbüro der Stadt Flensburg. Sie können Ihr Anliegen entweder im Rahmen der Offenen Sprechstunde erledigen, oder im Vorwege telefonisch unter 0461 85-2124 einen Termin vereinbaren. Für die Abholung bereits beantragter Dokumente ist kein Termin erforderlich. Die Öffnungs- und Telefonsprechzeiten des Bürgerbüros Flensburg finden sie hier .
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 461 85-2124(Durchwahl Infotelefon Bürgerbüro Flensburg)
Fax: +49 4631 45-1377
Fax: +49 4631 45-1376
E-Mail: rathaus@gluecksburg.de
Internet
Stichwörter
Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice
Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.
Kosten
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Sportplätze