Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Sporthalle, Sportplatz nutzen

    Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Flintbek - Der Bürgermeister

    Adresse

    Hausanschrift

    Heitmannskamp 2

    24220 Flintbek

    Öffnungszeiten

    Mo., Di., Do. 8.00 - 12.00 Uhr Fr. 7.00 - 12.00 Uhr Di., zusätzlich 15.00 - 18.00 Uhr und nach Vereinbarung. Mittwochs geschlossen!

    Kontakt

    Fax: +49 4347 905-50

    Telefon Festnetz: +49 4347 905-0

    E-Mail: rathaus@flintbek.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Straßen

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Anträge können formlos gestellt werden.

    Kosten

    Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Sportplätze

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de