Sporthalle, Sportplatz nutzen
Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Hinweise für Nortorfer Land: Sporthalle, Sportplatz nutzen
Die Sporthallenbelegung in den Gemeinden des Amtes wird von den örtlichen Sportvereinen verwaltet.
Bei Fragen zur Belegung der Sporthallen der Stadt Nortorf setzen Sie sich bitte mit dem Sachbearbeiter beim Amt in Verbindung.
Die Sporthallenbelegung in den Gemeinden des Amtes wird von den örtlichen Sportvereinen verwaltet.
Bei Fragen zur Belegung der Sporthallen der Stadt Nortorf setzen Sie sich bitte mit dem Sachbearbeiter beim Amt in Verbindung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Nortorfer Land - Der Amtsdirektor
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.
Kosten
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Sportplätze