Sporthalle, Sportplatz nutzen
Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Hinweise für Nortorfer Land: Sporthalle, Sportplatz nutzen
Die Sporthallenbelegung in den Gemeinden des Amtes wird von den örtlichen Sportvereinen verwaltet.
Bei Fragen zur Belegung der Sporthallen der Stadt Nortorf setzen Sie sich bitte mit dem Sachbearbeiter beim Amt in Verbindung.
Die Sporthallenbelegung in den Gemeinden des Amtes wird von den örtlichen Sportvereinen verwaltet.
Bei Fragen zur Belegung der Sporthallen der Stadt Nortorf setzen Sie sich bitte mit dem Sachbearbeiter beim Amt in Verbindung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Für Krogaspe wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.
Kosten
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Sportplätze