Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Sporthalle, Sportplatz nutzen

    Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Achterwehr - Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Inspektor-Weimar-Weg 17

    24239 Achterwehr

    Behindertenparkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 21.04.2010 (von: Sandra Schmook)

    Technisch geändert am 02.10.2024 (von: Nickel, Hagen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Formulare

    Anträge können formlos gestellt werden.

    Kosten

    Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 09.09.2011 (von: Claudia Knothe)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Sportplätze

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)