Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Sporthalle, Sportplatz nutzen

    Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Altenholz - Der Bürgermeister - Amt für Schulen, Sport, Soziales, Kinder und Jugend

    Adresse

    Hausanschrift

    Allensteiner Weg 2 - 4

    24161 Altenholz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Fachabteilungen Montag 8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Dienstag 8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Freitag 8 - 12 Uhr BürgerBüro Montag 7-12 Uhr | 13-16 Uhr Dienstag 7-12 Uhr | 13-18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 7-12 Uhr | 13-16 Uhr Freitag 7-12 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 431 3201-145

    Telefon Festnetz: +49 431 3201-0

    E-Mail: gemeinde@altenholz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Altenholz - Der Bürgermeister

    Adresse

    Hausanschrift

    Allensteiner Weg 2 - 4

    24161 Altenholz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Fachabteilungen Montag 8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Dienstag 8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 - 12 Uhr | 13 - 15 Uhr Freitag 8 - 12 Uhr BürgerBüro Montag 7-12 Uhr | 13-16 Uhr Dienstag 7-12 Uhr | 13-18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 7-12 Uhr | 13-16 Uhr Freitag 7-12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 3201-0

    Fax: +49 431 3201-145

    E-Mail: gemeinde@altenholz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Anträge können formlos gestellt werden.

    Kosten

    Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Sportplätze

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de