Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Sporthalle, Sportplatz nutzen
Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Schenefeld - Fachdienst Schule, Sport und Kultur
Adresse
Postanschrift
Holstenplatz 3-5
22869 Schenefeld
Öffnungszeiten
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: Arlette.Janson-Hageboelling@stadt-schenefeld.de
Telefon Festnetz: +49 40 83037-108
Fax: +49 40 83037-177
Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.
Kosten
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Sportplätze