Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Sporthalle, Sportplatz nutzen

    Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Kultur, Sport und Jugend

    Adresse

    Postanschrift

    Bismarckstr. 8

    25421 Pinneberg

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Pinneberg: Sporthalle, Sportplatz nutzen

    Antrag gem. Homepage

    Formulare

    Anträge können formlos gestellt werden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Pinneberg: Sporthalle, Sportplatz nutzen

    Antragstellung gem.Entgeltordnung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Pinneberg: Sporthalle, Sportplatz nutzen

    Entgeltordnung außerschulische Nutzung

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Pinneberg: Sporthalle, Sportplatz nutzen

    Nein.

    Fristen

    Hinweise für Pinneberg: Sporthalle, Sportplatz nutzen

    1 Woche vor Nutzung

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Pinneberg: Sporthalle, Sportplatz nutzen

    Ca. 2 Wochen

    Kosten

    Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

    Hinweise für Pinneberg: Sporthalle, Sportplatz nutzen

    Je nach Nutzung und Nutzergruppe

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Sportplätze

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English