Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Sporthalle, Sportplatz nutzen

    Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Neustadt in Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    23730 Neustadt in Holstein

    Kontakt

    Fax: 04561 619-328(Zentrale)

    Telefon Festnetz: 04561 619-0(Zentrale)

    E-Mail: info@stadt-neustadt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Anträge können formlos gestellt werden.

    Hinweise für Neustadt in Holstein: Spezialisierung

    Über den folgenden Link gelangen Sie zum Onlineformular für die die Buchung von Räumlichkeiten, Hallen und sonstigen Anlagen der Stadt Neutadt in Hostein und ihrer Einrichtungen:

    Onlineformular Raumvergabe

    Kosten

    Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Stichwörter

    Sportplätze

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English