Sporthalle, Sportplatz nutzen
Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Ordnungsamt, Feuerwehrangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 15:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren wir gern. Terminvereinbarung Bürgerbüro: 04523 9920-60 oder über die Onlineterminvergabe
Kontaktperson
Uta Gradert
Telefon Festnetz: 04523 9920-19
Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.
Kosten
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Sportplätze