Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Sporthalle, Sportplatz nutzen
Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Sylt - Fachdienst 1.3 Schule, Jugend, Kultur, Sport
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Montag + Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr
Da die Inselverwaltung derzeit ausschließlich nach Terminvereinbarung persönlich für Sie da ist, wird gebeten, mit den Mitarbeitern unter den angegebenen Rufnummern telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04651 851210
E-Mail: info@gemeinde-sylt.de
Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.
Kosten
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Sportplätze