Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Sporthalle, Sportplatz nutzen
Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Neumünster - Sportmanagement
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 10
24534 Neumünster
Alte Papierfabrik
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 942-3289(Abteilungsleitung)
Fax: +49 4321 942-3605
E-Mail: sportmanagement@neumuenster.de
Internet
Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.
Kosten
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Sportplätze