Sporthalle, Sportplatz nutzen
Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Hinweise für Lübeck: Sporthalle, Sportplatz nutzen
Weitere Informationen zur Benutzung von Sporthallen, Schulräumen und der Passat entnehmen Sie bitte: Schulräume / Sporthallen / Passat
Weitere Informationen zur Benutzung von Sporthallen, Schulräumen und der Passat entnehmen Sie bitte: Schulräume / Sporthallen / Passat
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Schule und Sport; Sportentwicklung, Veranstaltungen, Sportstätten und Sportförderung
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebühren: ja
Haltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Bus: Linie 2, 7, 16
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: schuleundsport@luebeck.de
De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de
Internet
Stichwörter
Förderung, Sport, Sportentwicklung, Sportentwicklungsplan, Sportentwicklungsplanung, Sportförderung, Sporthallen, Zuschuss
Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.
Kosten
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Sportplätze