Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Sporthalle, Sportplatz nutzen

    Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

    Hinweise für Lübeck: Sporthalle, Sportplatz nutzen


    Weitere Informationen zur Benutzung von Sporthallen, Schulräumen und der Passat entnehmen Sie bitte:  Schulräume / Sporthallen / Passat 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Schule und Sport; Sportentwicklung, Sportstätten und Sportförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kronsforder Allee 2-6

    23539 Lübeck

    Haus Trave

    Parkplätze

    • Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
      Linie:
      • Bus: Linie 2, 7, 16

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: schuleundsport@luebeck.de

    Internet

    Stichwörter

    Förderung, Sport, Sportentwicklung, Sportentwicklungsplan, Sportentwicklungsplanung, Sportförderung, Sporthallen, Zuschuss

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Anträge können formlos gestellt werden.

    Kosten

    Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Sportplätze

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de