Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Sporthalle, Sportplatz nutzen

    Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

    Hinweise für Kiel: Schulräume und Hinweise von Amt 51 und 54

    Das gilt ebenso für die Nutzung von Schulräumen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise für Kiel: Schulräume und Hinweise von Amt 51 und 54

    Für den häufigsten Fall, dass jemand eine Sportanlage (Sporthalle oder Sportplatz) außerhalb der Schul-/Unterrichtszeiten nutzen möchte, ist das Amt für Sportförderung der zuständige Ansprechpartner.

    Sollten Sie eine Sportanlage oder einen Schulraum (Klassenzimmer, Aula, etc.) während der Schul-/ Unterrichtszeiten nutzen wollen, dann wenden Sie sich bitte an das Amt für Schulen.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Amt für Sportförderung, Abteilung Sporthallen und Sportplätze

    Adresse

    Hausanschrift

    Sophienblatt 92-94

    24114 Kiel

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hummelwiese, Rondeel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr Do 14:00 - 16:00 Uhr Mi geschlossen

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Anträge können formlos gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Kiel: Schulräume und Hinweise von Amt 51 und 54

    Die Nutzung von Sporthallen ist für die Landeshauptstadt Kiel in einer Benutzungs- und Entgeltsordnung geregelt, siehe Link unter "Rechtsgrundlagen". Danach soll mindestens 21 Tage vorher die Antragstellung für die Nutzung der Sporthalle erfolgen. Außerhalb der Schulzeiten (generell ab 16:00 Uhr, kann aber variieren) und für das Wochenende sind Anträge von Vereinen, freien Gruppen und Verbänden beim Amt für Sportförderung zu stellen. Während der Schulzeiten kann es zu Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen kommen, die aber direkt mit der Schule vereinbart werden. Ansonsten sind die Sporthallen den Schulen in der Schulzeit vorbehalten.

    Die Nutzung der Sportplätze ist in einer Platzordnung für die Sportplätze geregelt, ebenfalls über den Link bei "Rechtsgrundlagen" zu öffnen. Die Sportanlagen stehen montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr den Schulen, in der übrigen Zeit den Sportvereinen und anderen Sportgemeinschaften zur Durchführung ihres Sportbetriebes zur Verfügung. Ausnahmegenehmigungen werden vom Amt für Sportförderung erteilt.

    Wenn Sie Schulräume nutzen möchten, dann beantragen Sie dies mindestens 14 Tage vor der gewünschten Nutzung formlos beim Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen. Eine Absage ist spätestens eine Woche vor der Nutzung notwendig.

    Eine telefonische Beratung vor der Antragstellung wird empfohlen.

    Kosten

    Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kiel: Schulräume und Hinweise von Amt 51 und 54

    Die Landeshauptstadt Kiel möchte Ihnen möglichst optimale Sportmöglichkeiten bieten. Wir bitten Sie deshalb um eine Nachricht, falls Sie Beanstandungen zu den Kieler Sporthallen haben. Auch für Wünsche haben wir ein offenes Ohr und einen offenen Postkasten: Auf der Internetseite der Landeshauptstadt (siehe nachfolgenden Link) finden Sie ein entsprechendes Formular. Ihre Mitteilung wird direkt dem Amt für Sportförderung zugeleitet.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Stichwörter

    Sportplätze

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English