Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Sporthalle, Sportplatz nutzen

    Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

    Hinweise für Flensburg: Sporthalle, Sportplatz nutzen

    Sie wollen aktiv werden und sich sportlich in Hallen oder Sporteinrichtungen der Stadt Flensburg betätigen? Oder Sie suchen freie Hallenzeiten für Gruppen Ihres Vereins?

    Die Stadt Flensburg stellt Ihnen gerne nach den unten aufgeführten  "Vergabekriterien" die Sportstätten in freien Zeiten zur Verfügung. Zusätzlich zur telefonischen Auskunftsmöglichkeit über freie Sportanlagenzeiten haben Sie hier jederzeit die Möglichkeit freie Sportanlagenzeiten zu erkunden und diese mit dem "Antrag - Sportanlagenzeiten" zu beantragen.

    Beantragung von Sportanlagenzeiten in drei Schritten:

    1.  Laden Sie sich den  "Antrag - Sportanlagenzeiten" herunter.
    2.  Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail an hallenvergabe@flensburg.de und informieren Sie sich über freie Sportanlagenzeiten.
    3.  Füllen Sie den  "Antrag - Sportanlagenzeiten" aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn uns zu.


    Der Antrag kann digital ausgefüllt, muss jedoch mit eigenhändiger Unterschrift versehen werden. Er ist in Textform auf elektronischem Weg an hallenvergabe@flensburg.de oder per Fax an 0461/85-2292 oder per Schriftform an Kommunale Immobilien, Immobilienwirtschaft, Schützenkuhle 26, 24937 Flensburg zuzusenden.
    Mit der Beantragung einer Sportanlagenzeit erklären Sie sich mit den  »Vergabekriterien für die Nutzung von Sportanlagen in der Trägerschaft der Stadt Flensburg, als Eckpunkte der in Erstellung befindlichen Benutzungs- und Entgeltordnung (BEO)« einverstanden. Alle Beantragungen haben durch den gesetzlichen Vertreter des Vereins, der Organisation oder Institution bzw. dessen Geschäftsstelle - nicht durch einzelne Spartenleiter - zu erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Für Flensburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Anträge können formlos gestellt werden.

    Kosten

    Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Sportplätze

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de