Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung

    Antrag auf Eignungsfeststellung für eine Anlage zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe stellen

    Sie möchten eine Eignungsfeststellung für eine Anlage zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe erteilt bekommen?

    Dann ist hierfür ein Antrag auf Eignungsfeststellung zu stellen.

    Beschreibung

    Für die Erteilung einer Eignungsfeststellung für eine Anlage zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe ist ein Antrag nach dem Wasserhaushaltsgesetz zu stellen.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Don-Bosco-Straße 1

    66119 Saarbrücken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 681 8500-0

    Fax: +49 681 8500-1384

    E-Mail: lua@lua.saarland.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag auf Erteilung einer Eignungsfeststellung sind die zum Nachweis der Eignung erforderlichen Unterlagen beizufügen.

    Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist dem Antrag ein Gutachten eines Sachverständigen beizufügen.
    Als Nachweise gelten auch Prüfbescheinigungen und Gutachten von in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Prüfstellen oder Sachverständigen, wenn die Anforderungen an die Prüfung der Anlage denen nach dieser Verordnung gleichwertig sind; für die Prüfbescheinigungen und Gutachten gilt § 52 Absatz 2 Satz 2 und 3 AwSV entsprechend. (§ 42 AwSV)

    Voraussetzungen

    Keine Verletzung von Rechten Dritter

    Rechtsgrundlage(n)

    § 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

    § 41 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch möglich

    Verfahrensablauf

    Die Erteilung der Eignungsfeststellung für eine Anlage zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe können Sie schriftlich oder online über den entsprechenden Online-Dienst beantragen.

    Nachdem Sie den Antrag gestellt haben:

    • prüft die Behörde die Antragsunterlagen; fordert ggf. Unterlagen nach und beteiligt ggf. betroffene Stellen
    • reicht der / die Antragsteller*in Unterlagen nach und die betroffene Stellen geben ihre Stellungsnahmen ab
    • prüft die Behörde nachgereichte Unterlagen und eingegangene Stellungnahmen
    • erteilt die Behörde die Eignungsfeststellung auf Basis der geprüften und ggf. ergänzten Antragsunterlagen sofern keine Versagungsgründe vorliegen
    • erhält der / die Antragsteller*in die Eignungsfeststellung
    • bezahlt der / die Antragsteller*in die Verwaltungsgebühr

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Komplexität der geplanten Anlage.

    Kosten

    Kostenart: variabel

    Kostenhöhe (variabel): von 51 bis zu 5.112 Euro

    Vorkasse: Nein

    Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr

    Zahlungsweise: Überweisung/Zahlschein

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Stichwörter

    Anlage, AwSV, Eignungsfeststellung, wassergefährdend, Umweltbelastung, Bau, Boden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English