Antrag auf Eignungsfeststellung für eine Anlage zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe stellen
Sie möchten eine Eignungsfeststellung für eine Anlage zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe erteilt bekommen?
Dann ist hierfür ein Antrag auf Eignungsfeststellung zu stellen.
Beschreibung
Für die Erteilung einer Eignungsfeststellung für eine Anlage zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe ist ein Antrag nach dem Wasserhaushaltsgesetz zu stellen.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Dem Antrag auf Erteilung einer Eignungsfeststellung sind die zum Nachweis der Eignung erforderlichen Unterlagen beizufügen.
Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist dem Antrag ein Gutachten eines Sachverständigen beizufügen.
Als Nachweise gelten auch Prüfbescheinigungen und Gutachten von in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Prüfstellen oder Sachverständigen, wenn die Anforderungen an die Prüfung der Anlage denen nach dieser Verordnung gleichwertig sind; für die Prüfbescheinigungen und Gutachten gilt § 52 Absatz 2 Satz 2 und 3 AwSV entsprechend. (§ 42 AwSV)
Voraussetzungen
Keine Verletzung von Rechten Dritter
Rechtsgrundlage(n)
§ 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 41 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Rechtsbehelf
Widerspruch möglich
Verfahrensablauf
Die Erteilung der Eignungsfeststellung für eine Anlage zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe können Sie schriftlich oder online über den entsprechenden Online-Dienst beantragen.
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben:
- prüft die Behörde die Antragsunterlagen; fordert ggf. Unterlagen nach und beteiligt ggf. betroffene Stellen
- reicht der / die Antragsteller*in Unterlagen nach und die betroffene Stellen geben ihre Stellungsnahmen ab
- prüft die Behörde nachgereichte Unterlagen und eingegangene Stellungnahmen
- erteilt die Behörde die Eignungsfeststellung auf Basis der geprüften und ggf. ergänzten Antragsunterlagen sofern keine Versagungsgründe vorliegen
- erhält der / die Antragsteller*in die Eignungsfeststellung
- bezahlt der / die Antragsteller*in die Verwaltungsgebühr
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Komplexität der geplanten Anlage.
Kosten
Kostenart: variabel
Kostenhöhe (variabel): von 51 bis zu 5.112 Euro
Vorkasse: Nein
Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr
Zahlungsweise: Überweisung/Zahlschein
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)
Stichwörter
Eignungsfeststellung, Bau, wassergefährdend, Boden, AwSV, Anlage, Umweltbelastung