Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer

    Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Staatenlose, heimatlose Ausländer und anerkannte Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

    Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine Ehehindernisse entgegenstehen.

    Beschreibung

    Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.

    Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen ausländischen Behörde erkundigen, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist.

    Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer, Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.

    Die Ausstellung erfolgt durch das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Es müssen immer Angaben zu beiden Eheschließenden im Ehefähigkeitszeugnis gemacht werden, sodass auch von beiden Verlobten Nachweise benötigt werden.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Eheschließende seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Ansprechpartner

    Kreisstadt St. Wendel - 321 Abteilung Bürgerservice, Ordnungsaufgaben, Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    66606 St. Wendel

    Öffnungszeiten

    Mo. 07.30 - 16.00 Uhr Di. 07.30 - 16.00 Uhr Mi. 07.30 - 16.00 Uhr Do. 07.30 - 18.00 Uhr Fr. 07.30 - 12.00 Uhr Hinweis: jeden ersten Samstag im Monat 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6851 809-1900

    Fax: +49 6851 809-2199

    E-Mail: standesamt@sankt-wendel.de

    E-Mail: buergeramt@sankt-wendel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden
    • Durch öffentliche Urkunden sind nachzuweisen:
      • der Personenstand
      • der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
      • die Staatsangehörigkeit sowie
      • gegebenenfalls die letzten Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen

     Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen benötigen. Lassen Sie sich vorab vom Standesamt beraten.

    Voraussetzungen

    Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer, Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.

    Ferner sind die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Anmeldung zur Eheschließung zu beachten:

    • Sie müssen beide volljährig sein.
    • Sie dürfen nicht in gerader Linie miteinander verwandt oder Voll- bzw. Halbgeschwister sein.
    • Wenn Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft waren, muss die vorherige Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung.

    Frist: 1 Monat

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie sich bei der ausländischen Stelle Ihrer Eheschließung, ob ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird.
    • Beantragen Sie beim zuständigen deutschen Standesamt die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses.
    • Das zuständige Standesamt berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen.
    • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein.
    • Sofern keine Ehehindernisse vorhanden sind, stellt Ihnen das Standesamt das Ehefähigkeitszeugnis aus.

    Fristen

    Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab dem Tag der Ausstellung sechs Monate gültig.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig.

    Kosten

    • Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist:  44 Euro
    • Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 70-140 Euro (je nach Aufwand)
    • Im Einzelfall können sich die Gebühren erhöhen (Aufnahme eines Antrags auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen zur Vorlage bei der zuständigen Justizbehörde oder Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen durch das Standesamt: 30 Euro)

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bauen und Sport am 04.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Stichwörter

    Ehefähigkeitszeugnis, Ehevoraussetzungen, Ehe, Eheschließung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English