Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.
Beschreibung
Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.
Wenn Deutsche im Ausland heiraten möchten, müssen sie sich bei der zuständigen ausländischen Behörde erkundigen, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist.
Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürger ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten haben, ist beim Standesamt I in Berlin verortet.
Es müssen immer Angaben zu beiden Eheschließenden im Ehefähigkeitszeugnis gemacht werden, sodass auch von beiden Verlobten Nachweise benötigt werden.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Kreisstadt Homburg - Standesamtwesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6841 101-162
E-Mail: standesamt@homburg.de
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden
- Durch öffentliche Urkunden sind nachzuweisen:
- der Personenstand
- der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
- die Staatsangehörigkeit
- sowie, ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen
Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen benötigen.
Voraussetzungen
- Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie darf ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland haben. Sie darf sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten haben.
- Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden.
- Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegenstehen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung.
Verfahrensablauf
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt I in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.
Fristen
Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab dem Tag der Ausstellung sechs Monate gültig.
Bearbeitungsdauer
Einzelfallabhängig
Kosten
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt I in Berlin.
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bauen und Sport am 05.07.2024
Stichwörter
Ehe, Ehefähigkeitszeugnis, Ehevoraussetzungen, Eheschließung