Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.

    Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.

    Beschreibung

    Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.

    Wenn Deutsche im Ausland heiraten möchten, müssen sie sich bei der zuständigen ausländischen Behörde erkundigen, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist.

    Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürger ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten haben, ist beim Standesamt I in Berlin verortet.

    Es müssen immer Angaben zu beiden Eheschließenden im Ehefähigkeitszeugnis gemacht werden, sodass auch von beiden Verlobten Nachweise benötigt werden.

    zuständige Stelle

    Standesamt I in Berlin

    Zuständigkeit

    Standesamt I in Berlin

    Ansprechpartner

    Mittelstadt Völklingen - Fachdienst 34, Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz [von überg

    66333 Völklingen

    Öffnungszeiten

    Mo. 08.30 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.30 Uhr Di. 08.30 - 12.00 Uhr Mi. 08.30 - 12.00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr Do. 08.30 - 12.00 Uhr Fr. 08.30 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6898 13-2244

    Fax: +49 6898 13-2350

    E-Mail: standesamt@voelklingen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden
    • Durch öffentliche Urkunden sind nachzuweisen:
      • der Personenstand
      • der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
      • die Staatsangehörigkeit
      • sowie, ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen

    Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen benötigen.

    Voraussetzungen

    • Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie darf ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland haben. Sie darf sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten haben.
    • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden.
    • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung.

    Verfahrensablauf

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt I in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

    Fristen

    Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab dem Tag der Ausstellung sechs Monate gültig.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt I in Berlin.

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bauen und Sport am 05.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Stichwörter

    Ehe, Eheschließung, Ehevoraussetzungen, Ehefähigkeitszeugnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English