Anzeige von Trinkwasseranlagen und Hausbrunnen

    Als Betreiber einer Wasserversorgungs- oder Nichttrinkwasseranlage sind Sie verpflichtet, Ihre Anlage beim zuständigen Gesundheitsamt anzumelden. Dies gilt auch für wesentliche Änderungen an der Anlage oder bei einem Wechsel des Betreibers.

    Beschreibung

    Verpflichtungen der Anlagenbetreiber:
    Jede Wasserversorgungs- oder Nichttrinkwasseranlage muss beim örtlichen Gesundheitsamt angemeldet werden. Diese Pflicht besteht sowohl für die Erstinstallation als auch für wesentliche bauliche oder betriebstechnische Änderungen und den Übergang des Eigentums. Dies dient der Sicherstellung der Trinkwasserqualität und der gesundheitlichen Vorsorge.


    Anmeldeprozess:

    • Keine Unterlagen erforderlich: Für die Anmeldung Ihrer Anlage müssen Sie keine Dokumente einreichen.
    • Keine Gebühren: Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei. Mögliche Kosten entstehen lediglich für eine erforderliche Vor-Ort-Begehung durch das Gesundheitsamt.
    • Bestätigung und Begehung: Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung vom Gesundheitsamt. Dieses wird sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das jeweilige Gesundheitsamt vor Ort.

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Betrieb / Inhaberschaft einer Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs besteht nicht.

    Verfahrensablauf

    Sie melden Ihre Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage an.

    Nachdem Sie alle Angaben getätigt und bestätigt haben, erhalten Sie vom zuständigen Gesundheitsamt eine Bestätigung der Anmeldung.

    Ihr Gesundheitsamt wird sich zwecks einer Vor-Ort-Besichtigung Ihrer Wasserversorgungsanlage mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

    Fristen

    • Die Anmeldung muss vier Wochen vor der Inbetriebnahme oder wesentlichen Änderungen erfolgen.
    • Eine Stilllegung ist binnen drei Tagen zu melden.

    Kosten

    Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei. Mögliche Kosten entstehen lediglich für eine erforderliche Vor-Ort-Begehung durch das Gesundheitsamt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ihr Gesundheitsamt wird sich zum weiteren Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

    Weitere Informationen

    Detaillierte Informationen zur Trinkwasserversorgung aus eigenen Brunnen und Quellen finden Sie hier:

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch  Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit am 23.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.04.2024 (von: Ikas, Sebastian)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Rosar, Michaela)

    Stichwörter

    Nichttrinkwasseranlagen, Wasserversorgungsanlagen, Trinkwasseranlagen, Hausbrunnen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)