Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag bei dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Sie können die Sterbeurkunde als Familienmitglied bei dem Standesamt ausstellen lassen, das den Sterbefall beurkundet hat. Das Saarland hat zudem von der durch das Personenstandsgesetz eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf Landesebene ein zentrales elektronisches Personenstandsregister einzurichten. Dies ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern saarlandweit bei allen Standesämtern Auskünfte aus saarländischen Personenstandsregistern oder Personenstandsurkunden zu erhalten, soweit die Personenstandsfälle elektronisch erfasst sind. Dies ist regelmäßig seit 01.01.2009 der Fall.
Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Sterbeurkunde (ggf. mit Übersetzungshilfe für die Verwendung in EU-Staaten)
- mehrsprachige Sterbeurkunde (zur Verwendung im Ausland)
- Beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit dem Tod eingetragen hat.
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung),
- die Nachlassabwicklung sowie
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Nohfelden - Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.00 Uhr Di. 08.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.00 Uhr Mi. 08.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr Hinweis: jeden 2. und 4. Donnerstag bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6852 885-109
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Sterbeurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie)
- für nahe Verwandte: Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis (Original oder Kopie) oder Reisepass (Original oder Kopie) und
- den Personalausweis oder Reisepass (Original) des Vertreters oder der Vertreterin
- für Geschwister der verstorbenen Person:
- Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
- Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses,
- für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses (beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel)
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Sterbeurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
- für die letzte Lebenspartnerin oder den letzten Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes)
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (etwa Eltern oder Großeltern sowie Kinder und Enkel),
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Sterbeurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht
Verfahrensablauf
Sie können die Ausstellung einer Sterbeurkunde persönlich oder schriftlich beantragen.
Persönliche Beantragung:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Suchen Sie das Standesamt auf, das den Sterbefall beurkundet hat. Wenn sich der Sterbefall im Saarland ereignet hat, können Sie eine Sterbeurkunde grundsätzlich auch bei jedem anderen saarländischen Standesamt beantragen, sofern der Eintrag elektronisch erfasst ist. Dies ist regelmäßig seit 2009 der Fall.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel direkt bei der Beantragung im Standesamt.
- Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Die Person legt dazu neben einer von Ihnen ausgestellten schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Schriftliche Beantragung:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszustellen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet bzw. es besteht die Möglichkeit der elektronischen Bestellung.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Ihre Meldeanschrift
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname und Geburtsdatum der verstorbenen Person
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- den Grund der Beantragung
- gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse
- Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Bezüglich der Bezahlungsmöglichkeiten und der konkreten Gebührenhöhe erkundigen Sie sich bitte beim Standesamt
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Aufbewahrungsfrist: 30 Jahre
Bearbeitungsdauer
Einzelfallabhängig
Kosten
Gebühr für eine Sterbeurkunde: 11,00 Euro
Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 11,00 Euro
Gebühr für eine mehrsprachige Sterbeurkunde: 11,00 Euro
Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 11,00 Euro
Gebühr für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wurde: 5,50 Euro
Gebühr für Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt: keine
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bauen und Sport am 26.06.2024